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Initiative der Anwohner:innen · Alt-Lichtenberg

Konzept zur Verkehrsberuhigung in Alt-Lichtenberg

Ruschestraße · Normannenstraße · Siegfriedstraße · Gotlindestraße — zwischen Frankfurter Allee und Bornitzstraße.

Begehung mit dem Verkehrsausschuss · Stand April 2026

Seit Jahren rollt ein stetiger, keineswegs „schleichender“ Durchgangsverkehr aus PKW und Großtransportern durch unsere Wohnstraßen. Die Hauptstraßen sind zu den Stoßzeiten ohnehin überlastet — den Ausweichverkehr tragen wir: Anwohner:innen, Schulkinder, Kitas.

Schematische Karte des Konzeptgebiets in Alt-Lichtenberg mit geplanten Einbahnstraßen, Fahrradstraßen und erfassten Gefahrenstellen
Schematische Darstellung des Konzeptgebiets. Koordinaten aus der Datengrundlage der Initiative.
  • Einbahnstraße — Stufe 1
  • Straßenzug mit Modalfilter-Option — Stufe 2
  • RSV 9 Ost-Route (Senatsplanung, infraVelo)
  • Gefahren- / Schutzbedarfsstelle

RSV 9 · Ost-Route

Die Bornitzstraße ist bereits Teilstück der Radschnellverbindung 9 „Ost-Route“ (Tiergarten → Hönow, 23 km, Planung infraVelo / SenMVKU). Dort wird ohnehin eine Fahrradstraße entstehen. Unsere Einbahn-Maßnahmen im Westbereich (Rusche-/Normannenstraße) wirken sofort — und bereiten das Quartier vor, bevor die RSV kommt.

Ein Konzept in zwei Stufen

1

Minimalmaßnahme: Einbahnstraßen

Wechselnd gerichtete Einbahnstraßen machen das Abkürzen durchs Viertel länger als die Hauptstraße. Jede Adresse bleibt voll erreichbar — auch für Rettungsdienst und Lieferverkehr.

Warum zuerst? Nur Beschilderung und Markierung — schnell umsetzbar, gut evaluierbar, reversibel.

2

Ausbaustufe: Modalfilter

Wenn Schilder nicht genügen, braucht es bauliche Modalfilter an wenigen Punkten (Atzpodien-, Rusche-, Siegfried–Schott–Alfredstraße).

Erst bei Bedarf. Ausbaustufe, nicht Start — das Konzept ist bewusst stufig angelegt.

Gefahrenstellen & Wirkung

16

Einbahn-Segmente geplant

4

Fahrradstraßen-Abschnitte

24

erfasste Gefahren-/Schutzbedarfsstellen

2025 · 1 Todesfall

Ampel-Kreuzung am Schulweg (Schott-/Alfred-/Gotlindestraße) — Abbiegeunfallgefahr ist durch die Initiative dokumentiert.

Schutzbedürftige Orte im Quartier

Schulen

4
  • Rathausschule
  • Schule am Gutspark
  • Schule auf dem lichten Berg
  • Grundschule auf dem lichten Berg — Zweigstelle (Siegfriedstr.)

Kitas

7
  • Kita
  • Evangelische Kita
  • Kita Plonzstifte
  • Kita Sonnengarten
  • Kita Villa Milla
  • Stepke-KiTa Weltentdecker (Rathausstr.)
  • Kita Laduschki (Fanningerstr.)

Senioren & Pflege

1
  • Domicil Seniorenpflegeheim Gotlindestraße

Kinder- & Jugendclubs

2
  • Magda Caritas Jugendzentrum (Gotlindestr. 38)
  • Kinderclub „kids-OASE“ (Gotlindestr. 38)

Spiel & Sport

3
  • Spielplatz
  • Stadion / Sportvereine
  • Spielplatz Gotlindestraße

Gesundheit

1
  • Krankenhaus

Gefährliche Querungen & Kreuzungen

4
  • Gefährlicher Schulweg
  • Querung zum Spielplatz im Kreuzungsbereich
  • Schulweg: Ampel-Kreuzung mit Abbiegeunfallgefahr
  • Zugang zur Polyklinik (keine sichere Querung)

Bildung & Kultur

1
  • Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek (Frankfurter Allee 149)

Weitere Punkte im Quartier

1
  • Visualisierung 30er-Zone

Was das Konzept konkret bewirkt

Kein Durchgangsverkehr mehr durch Wohnstraßen — Schleichrouten werden unattraktiv.

Sichere Schulwege zur Rathausschule, Schule am Gutspark, Schule auf dem lichten Berg und allen Kitas.

Entlastung der Anwohner:innen und Seniorenheime von Lärm, Abgasen und Erschütterung durch LKW.

Erreichbarkeit für Rettungsdienst, Feuerwehr und Lieferverkehr bleibt gesichert.

Aufwertung des Gewerbes (Gastro, Bäckereien, Bürgeramt) und ruhigerer Radverkehr in der Normannenstraße.

Sofort wirksam & vorbereitend für die RSV 9 Ost-Route — Stufe 1 reversibel, Stufe 2 bei Bedarf.

Rechtlicher Rahmen: sofort umsetzbar

Keine weitere Prüfung nötig

StVO-/StVG-Novelle 2024

§ 6 Abs. 4a StVG · § 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO

Seit 11.10.2024: Anordnungen aus Gründen von Umwelt-, Klima-, Gesundheitsschutz und Städtebau — ohne Nachweis einer Gefahrenlage. Ausdrücklich zulässig: ortsübergreifende Kiez-Mobilitätskonzepte.

Berliner Mobilitätsgesetz

§ 2 · § 44 · § 45 MobG Bln

Gesetzlicher Vorrang des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr). Fahrradstraßen in Nebenstraßen sind Regelinstrument (§ 44); die RSV 9 Ost-Route ist verbindliches Planwerk (§ 45).

Klima- und Immissionsschutz

EWG Bln · BImSchG · Lärmaktionsplan

Berliner Klimaschutz- & Energiewendegesetz und Lärmaktionsplan verpflichten zu emissions- und lärmmindernden Verkehrsmaßnahmen — das Konzept setzt diese Pflicht konkret um.

Forderung: Umsetzung in der nächsten Anordnungsperiode

Kein Prüfauftrag — ein umsetzungsreifer Maßnahmenkatalog. Stufe 1 ist auf Grundlage der oben genannten Normen sofort anordenbar; wir erwarten einen verbindlichen Umsetzungsplan.

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